Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Kampf.Sport.Center Kiener, nachfolgend auch KSC genannt. Schriftliche An- und Rückfragen sind via e-mail an info@kampfkunstschule-kiener.de zu senden.

Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der AGB.

Vertragssprache ist deutsch.

Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt das Kampf.Sport.Center Kiener nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

Die abgeschlossenen Verträge mit dem KSC sind bindend und können ausschließlich nur nach schriftlicher Kündigung gekündigt werden. Kündigungseingang muss (länge siehe Vereinbarung) vor Vertragsablauf sein. Bei nicht fristgerechter Kündigung, verlängert sich der Vertrag um die gesetzliche Dauer. Das Mitglied ist zur Nutzung der im Stundenplan festgelegten Stunden ab Vertragsabschluss berechtigt. Der technische Vertragsbeginn ist der erste Tag des Folgemonats. Laufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach dem technischen Vertragsbeginn.

Beitragsbefreiung auf Grund von Umzug, Krankheit usw. sind nicht, bzw. nur in Absprache mit dem KSC möglich. Bei Vorlage eines ärztlichem Attests wird die versäumte Zeit an die Laufzeit angehängt werden. Eine Stilllegung des Vertrages ist bis zu maximal 3 Monaten pro ursprünglicher Vertragslaufzeit möglich. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 49,- EUR fällig. Die stillgelegten Monate werden der Vertragslaufzeit angehängt. Beitragsangleichungen berühren den Vertrag ebenfalls nicht. Diese können aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommen werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist auf Anfrage einzusehen. Sonderkündigungen wegen Beitragsanpassung werden nicht anerkannt, da diese stets zumutbar als auch wirtschaftlich notwendig sind.

Das Kampf.Sport.Center Kiener, ist berechtigt bis zu 6 Wochen (aufgeteilt, nicht am Stück) im Jahr Betriebsferien zu machen. In dieser Zeit werden findet kein Training statt. Dies entbindet das Mitglied jedoch nicht von der Zahlungspflicht.

Ausliegende Trainingspläne können nach Bedarf oder Anfrage geändert werden. Geänderte Zeiten bestimmen die Nachfrage und berühren die laufenden Verträge und deren Bestimmungen nicht. Eine Anpassung des Stundenplanes bietet keine Grundlage für eine Sonderkündigung des laufenden Vertrages, sofern ein angemessener Ersatz durch die Änderung kreiert wird.

Alle Unterrichtseinheiten die Kampfsport/kunst spezifisch Inhalte enthalten, zielen auf eine Ausbildung für zukünftige Trainer*innen (Beruf) Qualifikationen ab.

Die monatlichen Beiträge sind spätestens am 1. Werktag des laufenden Monats fällig. Für verspätete Zahlungen oder Gebühren bei Rücklastschriften, Mahnungen etc. hat das Mitglied, bzw. der Vertragsunterzeichner mit je 10.-€ aufzukommen.

Die Verträge beinhalten je nach Laufzeit ihre eigenen Fristen. Kündigungen werden ausschließlich erst dann anerkannt und wirksam wenn bis zum Ablauf der Mitgliedschaft alle Beiträge und eventuelle Zusatzkosten ausgeglichen sind.

Bei mehr als 2 Monatsbeiträgen Rückstand hat das KSC das Recht den gesamten Mitgliedsbeitrag der Restlaufzeit auf einmal einzufordern. Weiter können die Forderungen inklusive Verträge auch an ein Inkasso Unternehmen verkauft werden. Beitragsangleichungen sind im Rahmen steigender Kosten möglich. Diese richten sich immer nach der aktuellen Beitragsliste des KSC.

Ein weitere Grund zu fristlosen Kündigung seitens des KSC ist, wenn sich ein Mitglied ungebührlich in der Öffentlichkeit benimmt und somit die Sporteinrichtung in Verruf bringt. Es besteht bis zur ausgesprochenen Kündigung die Zahlungspflicht.

Bei grob fahrlässigem Verhalten gegenüber einem Trainingspartner hingegen den Anweisungen des anwesenden Trainers, haftet der Verursacher in vollem Umfang. Für eventuelle Personenschäden, Verletzungen usw. die im Rahmen des normalen Trainingsgeschehens eintreten, haftet die Sportschule nicht.

Für verursachte Schäden am Eigentum der Sporteinrichtung haftet der das Mitglied oder die Erziehungsberechtigten in vollem Umfang.

Salvatorische Klausel:

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Bei einer Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.  

 

Maxhütte-Haidhof, 01.01.2021, Christoph Kiener, Schulleiter

Navigation

Social Media & Kontakt